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RL Plateau Flexa

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12 CE-KonformitätserklärungDer Hersteller:Lehner Lifttechnik GmbHSalling 84724 Neukirchen am Walde, Österreicherklärt hiermit in alleiniger Verantwortung, dass die nachstehend beschriebene Maschine:Bezeichnung:Plattform-Treppenlift für Personen mit eingeschränkter MobilitätType und Handelsbezeichnung: Plateau Flexaderen Daten im Benutzerhandbuch beschrieben sind, den europäischen Richtlinien entspricht, indem sie alle notwendigenSicherheitseinrichtungen aufweist und damit Risiken so gut wie möglich ausschließt.Angewandte europäische Richtlinien:2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie),2014/30/EU (EMV-Richtlinie), 2014/53/EU (Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen)Angewandte Normen:EN ISO 12100:2010EN ISO 13850:2015EN 60204-1:2019EN 300 220-1EN 301 489-1EN 81:40:2020Sicherheit von MaschinenSicherheit von Maschinen – Not-Halt – GestaltungsleitsätzeSicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von MaschinenFunkanlagen mit geringer ReichweiteElektromagnetische Verträglichkeit für Funkeinrichtungen und -diensteSicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Spezielle Aufzügefür den Personen- und Gütertransport – Teil 40: Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzügemit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderungen (BaumusterzertifikatTÜV Süd Nr. 14.736.431)Für das Produkt im Auslieferungszustand ab Werk.Die technischen Dokumente verwaltet:Lehner Lifttechnik GmbHSalling 84724 Neukirchen am Walde, ÖsterreichDurch Umbau und Veränderung an der Maschine sowie bei Nichtbeachtung der Bestimmungen der Anleitung„Plateau Flexa - Benutzerhandbuch“, verliert diese Erklärung an Gültigkeit.Montagedatum: Projekt- oder Seriennummer: Christian LehnerNeukirchen am Walde,Geschäftsführer 31.01.2025 28

13 Pflichten des Plattformliftbetreibers• Falls vorgeschrieben, darf die Anlage erst nach Abnahme durch einen Sachverständigen und Vorliegeneines mangelfreien Sachverständigen-Befundes in Betrieb genommen werden! Anderenfalls istein sicherer Betrieb nicht gewährleistet!• Es ist immer darauf zu achten, dass neben dem Benutzer eine eingewiesene Person verfügbar ist.Um eine Personenbefreiung im Notfall (z. B. technischer Defekt) sicherzustellen, muss der Benutzerdiese Person leicht verständigen können.• Ist eine Notrufeinrichtung zum Herbeiholen einer Hilfe installiert, so ist diese regelmäßig ,jedoch mindestens einmal die Woche, auf ihre Funktion zu überprüfen.• Wenn externe Hilfe (z. B. per Telefon) herbeigeholt wird, muss eine Zugangsmöglichkeit für das herbeigeholteHilfspersonal geschaffen werden.• Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, eine adäquate Wartung der Anlage sicherzustellen. Es istdeshalb von besonderer Wichtigkeit, dass ein planmäßiger Wartungsservice festgelegt wird, bevorder Plattformlift in Betrieb genommen wird.• Die Wartung ist fachkundigen Personen zu übertragen, um die umfassende Sicherheit desPlattformlifts zu gewährleisten. Allgemeine Wartungsanweisungen sind dem entsprechendenKapitel dieser Gebrauchsanweisung zu entnehmen.• Der Einsatz der Anlage muss strikt auf den vorgegebenen Einsatzzweck beschränkt bleiben.• Die Gebrauchsanweisung ist an einem geeigneten Platz zu verwahren, der im Bedarfsfall allenBefugten zugänglich ist.• Ein sicherer Zugang zum Gebäude und zur Plattformliftanlage ist stets sicherzustellen, insbesonderefür Notfälle, zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder Inspektionen.• Unregelmäßigkeiten während des Betriebes oder Notsituationen sind unverzüglich dem Kundendienstder Liftstar GmbH zu melden. Außerdem sind alle Änderungen am Gebäude und an der Anlage,die den Betrieb beeinflussen könnten, mitzuteilen.29