Wichtige Hinweise vor der BenutzungDer Lift wurde mit verschiedenen Sicherheits- und Notfallvorrichtungenausgestattet, um eine gefahrlose Fahrtjederzeit zu ermöglichen. Dennoch muss der Lift unbedingtin Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitungbetrieben werden, damit sichergestellt ist, dass sichkeine Zwischenfälle ereignen.1. Der Lift ist ein Beförderungsmittel und sollte nur vonPersonen bedient werden, die in den Betrieb eingewiesenwurden und verstehen, dass sie für das sichereStarten, Fahren und Stoppen verantwortlich sind, unddie auf die potenziellen Gefahren hingewiesen wurden.2. Der Lift ist kein Spielzeug. Kindern unter 14 Jahrensollte nicht erlaubt werden, mit oder in dem Lift zuspielen. Von Kindern sollte der Lift stets unter derAufsicht von Erwachsenen bedient und ausschließlichfür den Zweck verwendet werden, für den erkonzipiert wurde.3. Genau wie Treppenstufen stellt auch der Lift fürKleinkinder eine besondere Gefahr dar, wenn sichdiese unbeaufsichtigt im oberen Stockwerk befinden.Insbesondere wenn der Lift vom unteren Stockwerkaus gerufen wird und sich ein Kleinkind im oberen befindet,könnte es in den teilweise heruntergefahrenenLift krabbeln. Die Sicherheitslichtschranken stoppendie Fahrt des Lifts, sobald sich im Eingang ein Hindernisbefindet. Dieses System schützt ein Kind jedochnicht davor, möglicherweise in den teilweise heruntergefahrenenLift zu fallen. Es liegt in der Verantwortungdes Nutzers, sicherzustellen, dass keine derartigeSituation eintritt. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahmekönnte ein Gitter angeschafft und vor der Öffnungmontiert werden. Dadurch wäre sichergestellt, dassKleinkinder nicht in den Lift geraten können, währenddieser gerufen wird. Ein Gitter gehört nicht zur Standardausstattung,da es für Personen mit eingeschränkterMobilität, für die der Lift ursprünglich entwickelt wurde,ein Hindernis darstellen würde. Eine Alternative ist, denLift abzuschließen, wenn sich kleine Kinder in der Nähebefinden.Prüfung des LiftsDie Lifta GmbH empfiehlt, Ihre Lifta Hauslifte regelmäßigen Prüfungen zu unterziehen, mit dem Ziel, densicheren Betrieb bis zur nächsten Prüfung zu gewährleisten. Gerne unterstützt die Lifta GmbH Sie mit ihremServiceteam bei der Organisation und Durchführung der Prüfungen. Für Arbeitgeber und diejenigen, die denHauslift zu gewerblichen und/oder wirtschaftlichen Zwecken verwenden, sowie alle Betreiber, einschließlichVerbrauchern bzw. Privatpersonen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen,Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, sind die für siegeltenden Vorschriften und Prüfpflichten der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Für diese gilt:Hauslifte, bei denen eine Absturzgefahr aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht, sind vor erstmaligerInbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen nach § 15 BetrSichV zuprüfen. Zudem besteht bei Hausliften, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehrals 3 m besteht, die Pflicht zu wiederkehrenden Prüfungen nach § 16 BetrSichV. Die Prüffrist darf zwei Jahrenicht überschreiten, wobei in der Mitte des Prüfzeitraums eine Zwischenprüfung durchzuführen ist. Dievorgeschriebenen Prüfungen sind durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen. Gerneunterstützt die Lifta GmbH bei der Auswahl eines entsprechenden Prüfinstitutes.4
BeschreibungBestandteile des Lifts1 Abdeckung der Elektrikund des Seilzugs5 Kabinenboden mitSicherheitssensoren9 Kabinendach mitSicherheitssensoren2 LED-Beleuchtung 6 Türverriegelung 10 Bodenabdeckung3 Bedienpanel 7 Tür4 Führungsschienen 8 Haltegriff (nicht abgebildet)1019191022747438386655Lifta MidiLifta Maxi5
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